Zugangsvoraussetzungen für die Erzieherausbildung
Sie möchten eine Ausbildung zum*r staatlich anerkannten Erzieher*in an der Fachakademie für Sozialpädagogik der AWO e.V. beginnen? Erkundigen Sie sich hier über die verschiedenen Zugangsvoraussetzungen.
Die Aufnahme in das erste Studienjahr setzt folgende Formalitäten voraus:
- einen mittleren Schulabschluss
- entweder
a. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
oder
b. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und ein erfolgreich abgeschlossenes einjähriges Sozialpädagogisches Seminar
oder
c. ein zweijähriges erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Seminar
oder
d. eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren
Zudem müssen die Bewerber ein hausärztliches Gutachten vorlegen das ausweist, dass keine gesundheitlichen Gründe gegen die Ausübung des Erzieherberufes sprechen.
Persönliche Eignung
Auch die persönliche Eignung für den Beruf des Erziehers darf nicht außer Acht gelassen werden. Dazu zählen Kriterien wie z.B. Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen, Kontaktfreudigkeit, Kommunikationsbereitschaft und generelle Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Die Gesellschafter der Fachakademie für Sozialpädagogik:
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