Zugangsvoraussetzungen für die Erzieher*innenausbildung

Sie möchten eine Ausbildung zum*zur staatlich anerkannten Erzieher*in an der Fachakademie für Sozialpädagogik der AWO e.V. beginnen? Erkundigen Sie sich hier über die verschiedenen Zugangsvoraussetzungen.

Die Aufnahme in das sozialpädagogische Einführungsjahr setzt Folgendes voraus:

a) einen mittleren Schulabschluss

b) die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist und ausweist, dass die sich bewerbende Person für den Beruf des*der Erziehers*in geeignet ist

c) das Fehlen von Anhaltspunkten, die die sich bewerbende Person als ungeeignet für den Beruf des*der Erziehers*in erscheinen lassen

d) bei Minderjährigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten

Bewerber*innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, sodass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gewährleistet ist (mindestens Sprachniveau B2 und Deutschtest).

Persönliche Eignung

Auch die persönliche Eignung für den Beruf des*der Erziehers*in darf nicht außer Acht gelassen werden. Dazu zählen Kriterien wie z.B. Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen, Kontaktfreudigkeit, Kommunikationsbereitschaft und die generelle Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen.