Ausbildungskosten zum*zur Erzieher*in

Für die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik wird derzeit kein monatliches Schulgeld erhoben, da die Ausbildungskosten von der Bayerischen Staatsregierung getragen werden.

Für das Material wird in der gegliederten Erzieher*innenausbildung im sozialpädagogischen Einführungsjahr ein monatlicher Beitrag in Höhe von 15 Euro, in der Theorieausbildung in Höhe von 20 Euro und im Berufspraktikum in Höhe von 10 Euro erhoben.

In der praxisintegrierten Erzieher*innenausbildung sind für die Dauer der Ausbildung 15 Euro pro Monat zu entrichten. Des Weiteren fallen Ausgaben für Fach- und Lehrbücher sowie Prüfungsgebühren an.

Förderung

Es gibt die Möglichkeit, sich bei den Ausbildungskosten für Erzieher*innen an der FakS altersunabhängig durch das Aufstiegs-BAföG (bisher Meister-BAföG) bezuschussen zu lassen. Sie erhalten dabei, unabhängig vom Einkommen, einen Beitrag zu den Kosten der Ausbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Das Aufstiegs-BAföG wird als Zuschuss ohne Darlehensanteil gewährt.

Die Dauer der Förderung beläuft sich bei einer Vollzeitausbildung auf maximal 24 Monate.

Die Frist der Förderungsdauer beginnt meist direkt mit der Aufnahme der Ausbildung. Eine Förderung über die Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt) oder das Jobcenter ist nicht möglich.